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Präambel: Philosophie, Vereinbarungen und Regeln für die Mitglieder des Kuenstler-Kultur-work.net, die mit der Anmeldung anerkannt werden:

Philosophie:

  • Das Kuenstler-Kultur-work.net ist ein Netzwerk aus Künstlern, Kulturbetrieben und freien Berufen aus der Kulturarbeit und Wissenschaft, zusammen mit Unternehmen der regionalen Wirtschaft, die ihre Arbeit vernetzen wollen. Hierbei entsteht eine Förderung der Kunst- und Kulturarbeit in der eigenen Region. Wobei hier das Prinzip der solidarischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern besteht, nach dem Motto: “Was kann ich für den Anderen tun“. Darüber hinaus fördert Kuenstler-Kultur-work.net auch die Professionalisierung seiner Mitglieder durch Weiterbildung über seine  beauftragten Ausbildungs-Partner in der worknet-Akademie. Da der Kulturbereich auch ein Wirtschaftsfaktor ist und es zur gegenseitigen Vergabe von Aufträgen kommt sowie zu Ausstellungsbeteiligungen, Aufführungsbeteiligungen, Arbeitsvermittlung, Kontakten, Empfehlungen und Informationen, etc. gilt hier: „Wer gibt, dem wird gegeben!“. Künstler und Kulturschaffende haben somit die Möglichkeit, vielleicht erstmalig, gleichberechtigt auf einer Plattform ihre Projekte vorzustellen und einer kleineren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch Gespräche bei einem worknet-Treffen bekommen die Kunst- und Kulturschaffenden ein Gefühl für die Realisierbarkeit ihrer Projekte und Hilfestellungen sowie Informationen, Kontakte und Erfahrungen, um ihre Projekte in eine größere Öffentlichkeit zu bringen. Von dieser Öffentlichkeit profitieren dann die Künstler, Kulturbetriebe, aber auch die Unternehmen. Unternehmen/rInnen selber erhalten so erstmalig Kontakt zu Künstlern oder Kulturbetrieben und entwickeln daraus eine eigene Form der Kulturarbeit in ihrem Unternehmen oder für die Region. Entscheidend wird aber der Beitrag zur Mitentwicklung der regionalen Kulturlandschaft sein, die Lebensqualität und Identität eines Kulturraumes bedeutet. 

 

 

Vereinbarungen:

·        Als Mitglied verpflichte ich mich den Mitgliedern gegenüber wohlwollend und positiv sowie unterstützend und hilfsbereit zu sein.

·        Sie gehen fair und ehrlich sowie konstruktiv mit den Mitgliedern des Kuenstler-Kultur-work.net um und verpflichten sich Schaden von dem KKwork.net und seinen Mitgliedern abzuwenden.

·        Sie werden den vermittelten Kontakten und Interessenten der Mitglieder an Ihrer Arbeit gegenüber aufrichtig sein.

·        Erhaltene Kontakte und Empfehlungen von Mitgliedern verpflichten Sie, diesen nachzugehen.

·        Sie fördern gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen unter den Mitgliedern und ihren eingeladenen Gästen sowie den vermittelten Interessenten.

·        Sie verpflichten sich die zugesagte Leistung zur zugesagten Qualität aus Kunst- und Kulturarbeit sowie unternehmerischer und freiberuflicher Leistung zum zugesagten Preis zu liefern.

 

 

 

Regeln:

  • Durch das Kuenstler-Kultur-work.net erhalten Sie Kontakte zu anderen professionellen Projekten und Kulturbetrieben, Kulturbehörden, Kuratoren, Ausstellungsmachern und der Wirtschaft. Kontakte und Informationen erhalten Sie virtuell auf der Internetplattform www.Kuenstler-Kultur-work.net. Sie sorgen dafür, dass Ihre Adressdaten, eMail und Bankdaten aktuell und richtig sind und schicken eine eMail an das Büro .
  • Mitglied für ein Jahr, mit jährlicher Verlängerung, kann nur werden, der hauptberuflich Kunst- und Kulturarbeit leistet oder leisten will. Nebentätigkeiten sind kein Hinderungsgrund. Unternehmer müssen hauptberuflich ihre Profession anbieten, nicht als Nebentätigkeit. Über die Aufnahme entscheidet der Mitgliederausschuss. Eine worknet-Gruppe wird geleitet durch das Führungsgremium bestehend aus dem: Gruppenleiter, Organisator und dem Mitgliederbetreuer. Es können noch weitere 2 Mitgliederbetreuer benannt werden. Das Führungsgremium ist gleichzeitig Mitgliedergremium und Aufnahmegremium.
  • Aktive Mitgliedschaft: Sie verpflichten sich als worknet-Mitglied an den regelmäßigen lokalen Treffen alle 14 Tage teilzunehmen. Sollten Sie verhindert sein, kann eine Vertretung von Ihnen gestellt werden, die Ihre Profession vorstellt. Die Vertretung kann auch für ihre eigene Profession, während des worknet-Treffens, werben. Die Anwesenheit ist das Kernstück der worknet-Treffen. Bei Nichtanwesenheit wird den Mitgliedern Kontakt/Information/Arbeit/Geschäft vorenthalten, was der Nichtanwesende ebenfalls erfährt. Dies entspricht nicht dem Kernanliegen, wie dem Austausch, Vermittlung und dem Kommunikationswillen des KKwork.net und seinen Mitgliedern. Man kann pro Quartal als Künstler und Kulturbetrieb sowie als Mitglied der Wirtschaft dreimal abwesend sein. Es wird erwartet, dass man bei längerer Abwesenheit den Mitgliederbetreuer oder Mitgliedergremium informiert.
  • Virtuelle (inaktive) Mitgliedschaft: Das Mitglied kann seinen Status als aktives oder inaktives Mitglied selbst bestimmen, sei es bei der Anmeldung oder später beim Mitgliederausschuss, wo er seinen neuen Status mitteilen kann. Der Mitgliederausschuss kann ein Mitglied bei längerer Abwesenheit zu einem inaktiven Mitglied erklären. Dann geht die aktive Mitgliedschaft über in eine virtuelle Mitgliedschaft auf der Internetplattform von Kuenstler-Kulturwork.net. Umgekehrt kann das Mitglied vom Mitgliederausschuss wieder zu einem aktiven Gruppen-Mitglied erklärt werden. In beiden Fällen wird das Mitglied vom Mitgliederausschuss benachrichtigt. Das virtuelle Mitglied erhält Zugang zum geschlossenen Benutzerbereich von www.Kuenstler-Kultur-work.net.
  • Sie verpflichten sich (vorbereitend) verwertbare Informationen, Empfehlungen und Kontakte in die worknet-Treffen mit einzubringen, die zu Beteiligungen oder zum Entstehen von Kunst- und Kulturprojekten führen sowie zu Geschäften untereinander.
  • Sie empfehlen das Kuenstler-Kultur-work.net und die Arbeit ihrer Mitglieder weiter und bringen Gäste zu den regionalen Treffen des worknet mit, deren Berufe oder Unternehmungen im Kunst- und Kulturbereich angesiedelt sind. Dazu gehören auch UnternehmerInnen oder Freischaffende, die Interesse haben Kunst- und Kulturarbeit zu fördern und im Kulturbereich Geschäfte machen wollen. Die Gäste sind die potentiellen neuen Mitglieder und sind wichtig für die erfolgreiche Entwicklung der worknet-Gruppe.
  • Es wird erwartet, mindestens ein intensives Kontaktgespräch mit jedem worknet-Mitglied seiner lokalen worknet-Gruppe innerhalb eines Jahres zu führen. Hierbei werden sie sich besser Kennen lernen, was zu einer besseren Zusammenarbeit führt.
  • Der Einführungskurs für die worknet-Treffen ist für jedes Mitglied verpflichtend und berechtigt zur Abhaltung des Vortrages.
  • Mindestens einmal im Jahr stellen Sie Ihre Arbeit ihrer worknet-Gruppe in Form eines ca. 15-minütigen Vortrages vor, damit die Mitglieder einen besseren Einblick und Verständnis zu Ihrer Arbeit erhalten. Die dann besser im und außerhalb des KKworknet vermittelt werden kann.
  • Weiterhin verpflichten Sie sich als Kunst- und Kulturschaffender im Bereich Kulturarbeit innerhalb von Deutschland und Europa aktiv tätig zu sein und diese mitzugestalten.
  • Unternehmen und Freischaffende verpflichten sich die Kunst- und Kulturarbeit ihrer worknet-Gruppe innerhalb von Deutschland und Europa zu fördern. 
  • Es sollten mehrere worknet-Mitglieder in der gleichen Stadt oder Region regelmäßige worknet-Treffen zusammen mit dem gemeinnützigen Verein Kuenstler-Kultur-work.net organisieren, um die Kunst- und Kulturarbeit der Region weiter zu entwickeln. Bei Gründung einer lokalen worknet-Gruppe bedarf es der Zustimmung von Kuenstler-Kultur-work.net e.V..
  • Die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sind bei eMail-Aktionen zu berücksichtigen. Es werden persönlich adressierte eMails mit negativem oder sehr persönlichem Inhalt  und einem breiten CC (Kopien) oder BC (anonyme Kopien) Verteiler nicht gebilligt.
  • Bei Streitigkeiten entscheidet das Mitgliedergremium. Er entscheidet, nach Klärung des Sachverhaltes, über eine Bewährung des Mitgliedes oder Beendigung der Mitgliedschaft.
  • Bei Verstoß gegen die Philosophie, Vereinbarungen oder Regeln kann die Beendigung der Mitgliedschaft ausgesprochen werden.
  • Das Mitglied kann bei längerer Krankheit beurlaubt werden. Entsprechend des Beurlaubungszeitraumes verlängert sich die Mitgliedschaft, maximal 6 Monate.
  • Eine Rückzahlung der Beiträge bei vorzeitigem Ende der Mitgliedschaft erfolgt nicht.

 


Stand Mai 2007

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 12 Juni 2007 )