Präambel:
Philosophie, Vereinbarungen und Regeln für die Mitglieder des
Kuenstler-Kultur-work.net, die mit der Anmeldung anerkannt werden:
Philosophie:
Das Kuenstler-Kultur-work.net
ist ein Netzwerk aus Künstlern, Kulturbetrieben und freien Berufen aus der
Kulturarbeit und Wissenschaft, zusammen mit Unternehmen der regionalen
Wirtschaft, die ihre Arbeit vernetzen wollen. Hierbei entsteht eine
Förderung der Kunst- und Kulturarbeit in der eigenen Region. Wobei hier
das Prinzip der solidarischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern
besteht, nach dem Motto: “Was kann ich für den Anderen tun“. Darüber
hinaus fördert Kuenstler-Kultur-work.net auch die Professionalisierung
seiner Mitglieder durch Weiterbildung über seinebeauftragten Ausbildungs-Partner in der
worknet-Akademie. Da der Kulturbereich auch ein Wirtschaftsfaktor ist und
es zur gegenseitigen Vergabe von Aufträgen kommt sowie zu
Ausstellungsbeteiligungen, Aufführungsbeteiligungen, Arbeitsvermittlung,
Kontakten, Empfehlungen und Informationen, etc. gilt hier: „Wer gibt, dem
wird gegeben!“. Künstler und Kulturschaffende haben somit die Möglichkeit,
vielleicht erstmalig, gleichberechtigt auf einer Plattform ihre Projekte
vorzustellen und einer kleineren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Durch Gespräche bei einem worknet-Treffen bekommen die Kunst- und
Kulturschaffenden ein Gefühl für die Realisierbarkeit ihrer Projekte und
Hilfestellungen sowie Informationen, Kontakte und Erfahrungen, um ihre
Projekte in eine größere Öffentlichkeit zu bringen. Von dieser
Öffentlichkeit profitieren dann die Künstler, Kulturbetriebe, aber auch
die Unternehmen. Unternehmen/rInnen selber erhalten so erstmalig Kontakt
zu Künstlern oder Kulturbetrieben und entwickeln daraus eine eigene Form
der Kulturarbeit in ihrem Unternehmen oder für die Region. Entscheidend
wird aber der Beitrag zur Mitentwicklung der regionalen Kulturlandschaft
sein, die Lebensqualität und Identität eines Kulturraumes bedeutet.
Vereinbarungen:
·Als Mitglied verpflichte ich mich den
Mitgliedern gegenüber wohlwollend und positiv sowie unterstützend und
hilfsbereit zu sein.
·Sie gehen fair und ehrlich sowie konstruktiv mit
den Mitgliedern des Kuenstler-Kultur-work.net um und verpflichten sich Schaden
von dem KKwork.net und seinen Mitgliedern abzuwenden.
·Sie werden den vermittelten Kontakten und
Interessenten der Mitglieder an Ihrer Arbeit gegenüber aufrichtig sein.
·Erhaltene Kontakte und Empfehlungen von
Mitgliedern verpflichten Sie, diesen nachzugehen.
·Sie fördern gegenseitiges Vertrauen und
Wohlwollen unter den Mitgliedern und ihren eingeladenen Gästen sowie den
vermittelten Interessenten.
·Sie verpflichten sich die zugesagte Leistung zur
zugesagten Qualität aus Kunst- und Kulturarbeit sowie unternehmerischer und
freiberuflicher Leistung zum zugesagten Preis zu liefern.
Regeln:
Durch das
Kuenstler-Kultur-work.net erhalten Sie Kontakte zu anderen professionellen
Projekten und Kulturbetrieben, Kulturbehörden, Kuratoren,
Ausstellungsmachern und der Wirtschaft. Kontakte und Informationen
erhalten Sie virtuell auf der Internetplattform www.Kuenstler-Kultur-work.net.
Sie sorgen dafür, dass Ihre Adressdaten, eMail und Bankdaten aktuell und
richtig sind und schicken eine eMail an das Büro .
Mitglied für ein Jahr, mit
jährlicher Verlängerung, kann nur werden, der hauptberuflich Kunst- und
Kulturarbeit leistet oder leisten will. Nebentätigkeiten sind kein
Hinderungsgrund. Unternehmer müssen hauptberuflich ihre Profession
anbieten, nicht als Nebentätigkeit. Über die Aufnahme entscheidet der
Mitgliederausschuss. Eine worknet-Gruppe wird geleitet durch das
Führungsgremium bestehend aus dem: Gruppenleiter, Organisator und dem
Mitgliederbetreuer. Es können noch weitere 2 Mitgliederbetreuer benannt
werden. Das Führungsgremium ist gleichzeitig Mitgliedergremium und
Aufnahmegremium.
Aktive Mitgliedschaft: Sie verpflichten sich als
worknet-Mitglied an den regelmäßigen lokalen Treffen alle 14 Tage teilzunehmen.
Sollten Sie verhindert sein, kann eine Vertretung von Ihnen gestellt
werden, die Ihre Profession vorstellt. Die Vertretung kann auch für ihre
eigene Profession, während des worknet-Treffens, werben. Die Anwesenheit
ist das Kernstück der worknet-Treffen. Bei Nichtanwesenheit wird den
Mitgliedern Kontakt/Information/Arbeit/Geschäft vorenthalten, was der
Nichtanwesende ebenfalls erfährt. Dies entspricht nicht dem Kernanliegen,
wie dem Austausch, Vermittlung und dem Kommunikationswillen des KKwork.net
und seinen Mitgliedern. Man kann pro Quartal als Künstler und
Kulturbetrieb sowie als Mitglied der Wirtschaft dreimal abwesend sein. Es
wird erwartet, dass man bei längerer Abwesenheit den Mitgliederbetreuer
oder Mitgliedergremium informiert.
Virtuelle
(inaktive) Mitgliedschaft: Das Mitglied kann seinen Status als aktives
oder inaktives Mitglied selbst bestimmen, sei es bei der Anmeldung oder
später beim Mitgliederausschuss, wo er seinen neuen Status mitteilen kann.
Der Mitgliederausschuss kann ein Mitglied bei längerer Abwesenheit zu
einem inaktiven Mitglied erklären. Dann geht die aktive Mitgliedschaft
über in eine virtuelle Mitgliedschaft auf der Internetplattform von
Kuenstler-Kulturwork.net. Umgekehrt kann das Mitglied vom
Mitgliederausschuss wieder zu einem aktiven Gruppen-Mitglied erklärt
werden. In beiden Fällen wird das Mitglied vom Mitgliederausschuss
benachrichtigt. Das virtuelle Mitglied erhält Zugang zum geschlossenen
Benutzerbereich von www.Kuenstler-Kultur-work.net.
Sie verpflichten sich (vorbereitend)
verwertbare Informationen, Empfehlungen und Kontakte in die
worknet-Treffen mit einzubringen, die zu Beteiligungen oder zum Entstehen
von Kunst- und Kulturprojekten führen sowie zu Geschäften untereinander.
Sie empfehlen das
Kuenstler-Kultur-work.net und die Arbeit ihrer Mitglieder weiter und
bringen Gäste zu den regionalen Treffen des worknet mit, deren Berufe oder
Unternehmungen im Kunst- und Kulturbereich angesiedelt sind. Dazu gehören
auch UnternehmerInnen oder Freischaffende, die Interesse haben Kunst- und
Kulturarbeit zu fördern und im Kulturbereich Geschäfte machen wollen. Die
Gäste sind die potentiellen neuen Mitglieder und sind wichtig für die
erfolgreiche Entwicklung der worknet-Gruppe.
Es wird erwartet,
mindestens ein intensives Kontaktgespräch mit jedem worknet-Mitglied
seiner lokalen worknet-Gruppe innerhalb eines Jahres zu führen. Hierbei
werden sie sich besser Kennen lernen, was zu einer besseren Zusammenarbeit
führt.
Der Einführungskurs für die
worknet-Treffen ist für jedes Mitglied verpflichtend und berechtigt zur
Abhaltung des Vortrages.
Mindestens einmal im Jahr
stellen Sie Ihre Arbeit ihrer worknet-Gruppe in Form eines ca. 15-minütigen
Vortrages vor, damit die Mitglieder einen besseren Einblick und
Verständnis zu Ihrer Arbeit erhalten. Die dann besser im und außerhalb des
KKworknet vermittelt werden kann.
Weiterhin verpflichten Sie sich
als Kunst- und Kulturschaffender im Bereich Kulturarbeit innerhalb von
Deutschland und Europa aktiv tätig zu sein und diese mitzugestalten.
Unternehmen und
Freischaffende verpflichten sich die Kunst- und Kulturarbeit ihrer
worknet-Gruppe innerhalb von Deutschland und Europa zu fördern.
Es sollten mehrere
worknet-Mitglieder in der gleichen Stadt oder Region regelmäßige
worknet-Treffen zusammen mit dem gemeinnützigen Verein
Kuenstler-Kultur-work.net organisieren, um die Kunst- und Kulturarbeit der
Region weiter zu entwickeln. Bei Gründung einer lokalen worknet-Gruppe
bedarf es der Zustimmung von Kuenstler-Kultur-work.net e.V..
Die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sind bei
eMail-Aktionen zu berücksichtigen. Es werden persönlich adressierte eMails
mit negativem oder sehr persönlichem Inhaltund einem breiten CC (Kopien) oder BC
(anonyme Kopien) Verteiler nicht gebilligt.
Bei Streitigkeiten entscheidet das
Mitgliedergremium. Er entscheidet, nach Klärung des Sachverhaltes, über
eine Bewährung des Mitgliedes oder Beendigung der Mitgliedschaft.
Bei Verstoß gegen die Philosophie, Vereinbarungen
oder Regeln kann die Beendigung der Mitgliedschaft ausgesprochen werden.
Das Mitglied kann bei längerer Krankheit beurlaubt
werden. Entsprechend des Beurlaubungszeitraumes verlängert sich die
Mitgliedschaft, maximal 6 Monate.
Eine Rückzahlung der Beiträge bei vorzeitigem Ende
der Mitgliedschaft erfolgt nicht.